Teilnahmebedingungen
Für Bildungsveranstaltungen von HUBRAUMSHUTTLE e. K., im Folgenden bezeichnet als „Verkehrsleiter-Deutschland“, gelten folgende Teilnahmebedingungen:
Schulungen
Ob und wie die Veranstaltungen durchgeführt werden, liegt im Ermessen von „Verkehrsleiter-Deutschland“. Die Mindestteilnehmerzahl bei Seminaren beträgt vier Personen. Terminverschiebungen und Streichungen von einzelnen Seminarangeboten, sowie die Verlegung des Seminarortes (in der jeweiligen Großgemeinde) bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sollte dieser Fall eintreten, erhalten die angemeldeten Teilnehmer mindestens 4 Kalendertage vor Seminarbeginn eine digitale Nachricht auf der von Ihnen übermittelten E-Mail-Adresse. „Verkehrsleiter-Deutschland“ behält es sich vor, Seminare in Kooperation mit anderweitigen Seminarveranstaltern durchzuführen.
Anmeldungen / Buchungen
Die Anmeldung zum Seminar an einer Seminarveranstaltung von „Verkehrsleiter-Deutschland“ ist verbindlich und muss digital per Buchung über die Webseite erfolgen. Mit der digitalen Buchung erkennt der Seminarteilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Der Teilnehmer erhält ca. 14 Kalendertage vor Seminarbeginn eine Einladung, sowie die Gebührenrechnung per E-Mail.
Seminarumfang
Verkehrsleiter Güterkraftverkehr 5 Tage von 09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr und Freitag bis ca. 14:00 Uhr.
Verkehrsleiter Personenkraftverkehr Omnibus 5 Tage von 09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr und Freitag bis ca. 14:00 Uhr.
Betriebsleiter Personenkraftverkehr Mietwagen & Taxi 4 Tage Montag – Donnerstag von 09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr.
Bei geringer Teilnehmerzahl (4 oder weniger) kann der Dozent zum Anfang des Seminars, dieses auf 4 Tage verkürzen (Bereich Güterkraftverkehr & Personenkraftverkehr Omnibus).
Gebühren
Seminargebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind nach Rechnungserhalt an „Verkehrsleiter-Deutschland“ vor Seminarbeginn zu begleichen. Ratenzahlung, Barzahlungen, Schecks oder EC-Kartenzahlungen werden nicht akzeptiert oder entgegengenommen.
Die Seminargebühren beinhalten ein Fachbuch, Handouts zur Schulung, Lernutensilien (Taschenrechner, Textmarker, Kugelschreiber, Schreibblock), sowie Seminargetränke – soweit vom Seminarraum-Vermieter gestattet.
Gebührenerstattung
Eine Gebührenerstattung erfolgt im vollen Umfang, wenn eine Veranstaltung ersatzlos und ohne triftigen Grund (Pandemie o.Ä.) ausfällt. Weitere Ansprüche gegen „Verkehrsleiter-Deutschland“ können nicht geltend gemacht werden.
Rücktritt / Abbruch im Seminar
Folgende Gebühren werden bei Rücktritt, Umbuchung oder Stornierung fällig:
Ab Buchungstag bis 7 volle Kalendertage vor Seminarbeginn: 25% der vollen Seminargebühr.
Bei 3 vollen Kalendertagen vor Seminarbeginn: 50% der vollen Seminargebühr.
Weniger als 3 volle Kalendertage vor Seminarbeginn: 100% der Seminargebühr.
Der Rücktritt ist nachweislich per E-Mail an „Verkehrsleiter-Deutschland“ zu richten. Ersatzweise auf dem Postweg. Hierbei obliegt der Nachweis der rechtzeitigen Zustellung dem Versender.
Stornierungen, Absagen oder Umbuchungen über andere Kommunikationskanäle wie z. B. Telefon, WhatsApp oder SMS, werden nicht akzeptiert.
Erfolgt während des laufenden Seminars ein Abbruch, aus nachweislich triftigem Grund, kann der Teilnehmer auf Wunsch, zu 50% der dann jeweiligen gültigen Seminargebühr, an einem Folgeseminar teilnehmen. Dieser Anspruch ist nicht auf Dritte übertragbar. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für das abgebrochene Seminar besteht nicht.
Nachschulung
„Verkehrsleiter-Deutschland“ gewährt einem Teilnehmer, bei nachweislich nicht bestandener IHK-Prüfung, innerhalb eines Jahres nach Beginn des ursprünglich gebuchten Seminars, eine erneute Seminarteilnahme. Diese Teilnahme wird mit 10% vom jeweils aktuellen Seminarpreis für Aufwand, Platzreservierung und -belegung berechnet. Eine erneute Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien, wie Fachbuch und Handouts zur Schulung, ist in diesen Kosten nicht inbegriffen.
Der Teilnehmer kann sich auf einen derartigen Termin bewerben, ob die Teilnahme stattfinden kann, entscheidet „Verkehrsleiter-Deutschland“. Der Teilnehmer hat als Nachweis der nicht bestandenen Prüfung das entsprechende Schreiben der zuständigen Industrie- und Handelskammer im Seminar vorzulegen. Voraussetzung für erneute Teilnahme ist zudem ein vorher lückenlos besuchtes Seminar von „Verkehrsleiter-Deutschland“ oder Partnerfirmen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Kulanz Leistung von „Verkehrsleiter-Deutschland“. Ein Rechtsanspruch auf eine erneute Teilnahme zu reduziertem Preis besteht nicht.
Teilnahmebescheinigungen
Am Seminarende erhalten die Teilnehmer auf Wunsch, bei nachweislich lückenloser Seminarteilnahme, eine Teilnahmebescheinigung zur freien Verwendung.
Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist Königstein im Taunus.
Stand Dezember 2022