Externer Verkehrsleiter für Unternehmen - deutschlandweit
Durch unser weitläufiges Netzwerk an IHK geprüften Verkehrsleitern steht ihnen dieser Service in der Regel kurzfristig zur Verfügung und bedarf keiner Vorlaufzeit für die Schulung eines eigenen bereits vorhandenen Mitarbeiters, oder der Festanstellung weiteren Personals.
Dies kann besonders bei Neugründungen hilfreich sein, aber auch bei Weggang Ihres bisherigen Verkehrsleiters. Sprechen sie uns an. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse.
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Einsatzgebiet
Wir sind für unsere Kunden deutschlandweit tätig
Fragen und Antworten zum externen Verkehrsleiter
Bei einem Verkehrsleiter handelt es sich um eine „zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs / Omnibusverkehrs bestellten Person“. Er ist „eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person oder, falls es sich bei diesem Unternehmen um eine natürliche Person handelt (meist kleinere Einzelunternehmen), diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet“.
Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr (Güterverkehr) betreiben, benötigen keinen Verkehrsleiter.
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) 1071/2009 muss jedes Unternehmen, das eine Güterkraftverkehrserlaubnis beantragt um Güterverkehr mit Fahrzeugen mit einem zGG ab 3,5t zu betreiben, einen Verkehrsleiter benennen. Das kann sowohl der Unternehmer selbst, ein Angestellter des Betriebes oder ein externer Verkehrsleiter sein. Ab Mitte 2017 gilt dies auch für Lohnunternehmer. Für den grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU und dem Schengen-Raum benötigt man eine EU Gemeinschaftslizenz. Um diese zu beantragen, ist seit Mai 2022 bereits ab Fahrzeugen mit einem zGG von 2,5t die Benennung eines Verkehrsleiters vorgeschrieben.
Laut gesetzlicher Definition ist die Kernaufgabe des Verkehrsleiters die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens“. Die Verordnung gibt aber noch weitergehende Hinweise. So werden beispielsweise im Zusammenhang mit externen Verkehrsleitern folgende Aufgabenbereiche genannt (vergleiche Artikel 4 Absatz 2 Litera b der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009):
- das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
- die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
- die grundlegende Rechnungsführung
- die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
- die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)
Es ist möglich, die Aufgaben im Unternehmen zu delegieren, die letztendliche Verantwortlichkeit trägt aber immer der Verkehrsleiter.
Die Kosten für einen externen Verkehrsleiter sind nicht pauschal zu beziffern. Sie hängen von unterschiedlichen Faktoren ab.
Grundsätzlich hat sich in der Praxis jedoch bestätigt, dass besonders für Betriebe mit kleinerem Fuhrpark der Einsatz eines externen Verkehrsleiters wirtschaftliche Vorteile gegenüber eines festangestellten Verkehrsleiters mit sich bringen.
Bitte sprechen Sie uns an, gerne erörtern wir mit Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch die anfallenden Kosten für Ihren individuellen Betrieb.
Wir von Verkehrsleiter-Deutschland arbeiten gerne mit Menschen. Das merken unsere Kunden und das ermöglicht uns immer wieder den schnellen Aufbau einer vertrauenvollen Zusammenarbeit.
Alle unser IHK geprüften Verkehrsleiter verfügen über langjährige Praxiserfahrung.
Mit unseren Experten nehmen Sie schnell Fahrt auf. Unsere externen Verkehrsleiter kümmern sich professionell um die Leitung der Verkehrstätigkeiten Ihres Unternehmen. Und Sie können sich mit vollem Einsatz Ihrem Tagesgeschäft widmen.
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